Das Bundesministerium der Justiz stellt auf seiner Website eine Broschüre mit vielen Details zur Verfügung: www.bmj.de/Patientenverfuegung
Es kann zu Situationen im Leben kommen, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Dies ist beispielsweise im Koma oder bei anderen schweren Erkrankungen der Fall. Dann können Sie sich auch nicht mehr gegen lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden. Legen Sie daher am besten frühzeitig fest, bis wann und in welchem Umfang medizinische Maßnahmen bei Ihnen zum Einsatz kommen sollen. Dafür gibt es die Patientenverfügung.
Die Patientenverfügung richtet sich an jeden behandelnden Arzt und ist für diesen bindend. Sie muss präzise formuliert und schriftlich abgegeben werden. Setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens in Kenntnis und sorgen Sie dafür, dass Ihre Patientenverfügung gut zugänglich ist.